Stiftungszweck

1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, sowie die Verfolgung mildtätiger
    Zwecke nach § 53 Satz 1 Nr. 1 AO. Die Stiftung will Jugendliche und deren Bildung und Erziehung
    fördern, sowie hilfsbedürftige kranke und alte Menschen unterstützen.

2. Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Förderung und Durchführung
    von Projekten und Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit Gruppen, Organisationen, Körperschaften
    und Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, sowie deren finanzielle Unterstützung,
    soweit sie ebenfalls gemeinnützig und steuerbegünstigt im Sinne der §§ 51 ff. AO sind.

3. Die Stiftung soll keine Freizeitaktivitäten fördern und keine Aufgaben übernehmen, die üblicherweise
    von Staat oder Kirche getragen werden.

4. Laut Stiftungssatzung ist keine direkte finanzielle Förderung von einzelnen Privatpersonen möglich.

5. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht und wird auch durch eine
    wiederholte Zuwendungen nicht begründet.