Die Organe der Stiftung sind:


- der Vorstand
- der Stiftungsrat


Die Stiftungsorgane verwalten das Vermögen der Stiftung nach den geltenden Gesetzen, dem Stifterwillen und nach der Stiftungssatzung.
Ihre Verwaltung dient der dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks.